Die 8 Leistungsphasen
verständlich erklärt

Innenarchitektur, die inspiriert

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist ein gesetzliches Regelwerk zur Bestimmung der Honorare. Es gilt aktuell die neueste Version von 2021. Sie ist ab gewissen anrechenbaren Kosten für die verschiedenen Ingenieurberufe anzuwenden, die mit baulichen Maßnahmen zu tun haben.

Um ein Honorar im Bereich Gebäude oder Innenräume zu berechnen, müssen verschiedene Bausteine zusammengestellt werden. Diese sind:

Die Leistungsphasen:

Eigentlich gibt es neun Leistungsphasen in der HOAI, doch die neunte Leistungsphase erfolgt erst einige Jahre nach der Fertigstellung der Baumaßnahme in Form einer Überprüfung der Gewährleistungen vor deren Ablauf. In der Regel wird diese Phase nicht mit beauftragt und auch häufig vom Auftraggeber selbst geleistet. Daher gehen wir von acht Leistungsphasen aus.

Die anrechenbaren Baukosten: Sie werden zunächst anhand einer Kostenschätzung, später einer Kostenberechnung ermittelt und sind die Basis für die Honorarermittlung. Es kann auch sein, dass anrechenbare Bausubstanz, die mitzuverarbeiten ist, mit berücksichtigt werden muss.

Die Honorarzone: Sie wird mittels einer Objektliste zugeordnet. Im Bereich der Kinoplanung ist in der Regel von Zone IV manchmal auch Zone V auszugehen.

Der Honorarsatz: Er wird meist als unterer, oberer oder mittlerer Satz eingestuft, je nach Zuordnung innerhalb des Leistungsanspruchs, der Honorarzone. Aber auch Viertel- oder Dreiviertel-Sätze können vereinbart werden.

Der Honorarzuschlag: Er fällt bei Umbau oder Modernisierungen an, also Aufgaben, die von vornherein kniffliger sind als z. B. ein Neubau. Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad geht die HOAI* von 20 % Zuschlag auf das Honorar aus.

Die Nebenkosten: Sie können nach Aufwand / Nachweis oder pauschal vereinbart werden, oder in Kombination und betreffen z.B. CAD-, Drucker-, Kopier-, Scankosten, Telefon, Email, Datenträger, Fahrt-, Übernachtungskosten usw..

Die Umsatzsteuer: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, liegt derzeit bei 19 % und wird auf Honorar und Nebenkosten angewandt.

Im Folgenden wird erklärt, was in den einzelnen
Leistungsphasen gemacht wird bzw. zusätzlich
gemacht werden kann.

Leistungsphase 1

Grundlagenermittlung

(2 % Gebäude / Innenräume)

Leistungsphase 3

Entwurfsplanung

(15 % Gebäude / Innenräume)

Leistungsphase 5

Werk- / Ausführungsplanung

(25 % Gebäude / 30 % Innenräume)

Leistungsphase 7

Mitwirkung bei der Vergabe

(4 % Gebäude / 3 % Innenräume)

Leistungsphase 2

Vorplanung

(7 % Gebäude / Innenräume)

Leistungsphase 4

Genehmigungsplanung

(3 % Gebäude / 2 % Innenräume)

Leistungsphase 6

Vorbereitung der Vergabe

(10 % Gebäude / 7 % Innenräume)

Leistungsphase 8

Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation

(32 % Gebäude / Innenräume)

Leistungsphase 1 = Grundlagenermittlung

Hier werden von uns vorhandene Planunterlagen, Baubeschreibungen, Verträge, Genehmigungsunterlagen, Brandschutznachweise, Gutachten usw. – sofern vorhanden – gesichtet.

Wenn möglich, führen wir eine Ortsbesichtigung durch und legen mit Ihnen zusammen die Aufgabenstellung fest.

Wir beraten, was und welche anderen Fachplaner sinnvoll und notwendig sind.

Die Ergebnisse werden erläutert und von uns schriftlich zusammengefasst.

Weitergehende zusätzliche Aufgaben die wir anbieten, sind u.a. Bestandsaufnahme, Machbarkeitsstudien oder Unterstützung bei der Beauftragung anderer Fachplaner.

Leistungsphase 2 = Vorplanung

Anhand einer ersten Konzeptplanung (eventuell in Varianten) werden von uns die Planungsziele überprüft. Konsequenzen oder Konflikte werden herausgearbeitet und Ihnen erläutert. Diese Ergebnisse helfen sowohl weiteren Fachplanern , als auch Klärungen mit Behörden herbeizuführen.

Mit der ersten Kostenschätzung wird der finanzielle Rahmen abgesteckt und mit einem groben Terminplan der Planungs- und Bauablauf strukturiert.

Zusätzliche Leistungen, die wir Ihnen anbieten können, sind das Erstellen einer Bauvoranfrage, einer vertieften Kostenschätzung, eines Raumbuches oder das Anfertigen besonderer Präsentationen in 3D, als Modell, mittels Materialkollagen etc.

Leistungsphase 3 = Entwurfsplanung

Mit der Vertiefung der Vor- zur Entwurfsplanung werden weitere Erkenntnisse und Vorgaben anderer Fachplaner oder Behörden eingearbeitet.

Durch das Erstellen der Entwurfspläne mit ersten Angaben zu Material-, Farb- und Lichtkonzept werden die Ideen, Lösungen und die Gestaltung gut sichtbar.

Falls notwendig, unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit.

In dieser Phase wird zudem, nun etwas konkreter, eine Kostenberechnung (in Anlehnung an DIN 276) angefertigt und mit der Kostenschätzung verglichen. Auch hier werden Ihnen die Ergebnisse erläutert und schriftlich zusammengefasst.

Zusätzliche Aufgaben, die wir liefern können, sind z.B. vertiefte Kostenberechnung oder das Fortschreiben von Raumbüchern.

Leistungsphase 4 = Genehmigungsplanung

Nun erarbeiten wir sämtliche das Einholen einer Baugenehmigung notwendigen Pläne, Formulare und Unterlagen und stellen Sie für die Baueingabe zusammen. Auch das Einreichen der Vorlagen übernehmen wir für Sie.

Auf Wunsch unterstützen wir zusätzlich beim Einholen von Nachbarunterschriften oder dem Beschaffen von zusätzlichen Nachweisen von anderen Fachplanern und Gutachtern.

Leistungsphase 5 = Ausführungsplanung

Die Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen fertigen wir mit allen für die Umsetzung notwendigen Informationen in Bild und Text.

Auch die Planungsergebnisse anderer Fachplaner werden dabei von uns in den Werkplänen eingearbeitet.

Und schließlich überprüfen wir die Montagepläne etc. anderer Fachplaner und der Handwerksfirmen auf Stimmigkeit mit der Planung und den Vorgaben.

Zusätzlich können Sie z.B. eine Fortschreibung von Raumbüchern oder eine detaillierte Objektbeschreibung beauftragen.

Leistungsphase 6 = Vorbereitung der Vergabe

Wir erstellen die Leistungsverzeichnisse (LVs) zur bestehenden Ausführungsplanung, inkl. sämtlicher dazugehöriger Unterlagen und angenäherter Preise.

Anhand eines Vergabeterminplans organisieren wir den Versand der Unterlagen zur Angebotseinholung.

Die LV-Kosten (Kostenanschlag), die wir mit der Kostenberechnung vergleichen, aktualisiert den Kostenstand.

Ergänzend erledigen wir das Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen oder die Auswertung der Beiträge anderer Fachplaner oder Firmen.

Leistungsphase 7 = Mitwirkung bei der Vergabe

In dieser Leistungsphase werden von uns die Angebote koordiniert, eingeholt, geprüft, verglichen und ausgewertet.

Für und mit dem Bauherrn führen wir die Vergabegespräche, inkl. der dazugehörigen Vergabeprotokolle und sprechen Empfehlungen für die Beauftragung aus. Zudem unterstützen wir Sie als Auftraggeber bei der Vertragsgestaltung bei den Aufträgen.

Weitere Zusatzleistungen sind wenn wir z.B. Nebenangebote oder Nachträge prüfen und werten.

Leistungsphase 8 = Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation

Das Überwachen der Bauausführung bedeutet, dass wir unter Beachtung der vorgegebenen Planung und der vereinbarten Leistungen den Bauablauf und die auszuführenden Bauleistungen koordinieren und kontrollieren.

Dazu gehört auch die Koordination der anderen an der Objektüberwachung beteiligten Fachplaner. Wir stellen den Terminplan für die Baustelle auf, überwachen ihn und schreiben ihn fort. Auch der Bauablauf wird dokumentiert, z.B. in Form eines Bautagebuchs o.ä..

Gemeinsam mit den ausführenden Firmen erstellen wir Aufmaße und prüfen diese, ebenso wie deren Rechnungen.

Dies fließt dann in einen Vergleich des Kostenanschlags mit der abschließenden Kostenfeststellung ein.

Wir organisieren die Abnahmen bei Firmen und Behörden , ggf. mit Unterstützung anderer Fachplaner, wirken mit bei der Feststellung von Mängeln und überwachen die Mängelbeseitigungen.

Abschließend dokumentieren wir bzw. stellen wir alle relevanten Unterlagen zum Objekt zusammen und übergeben Ihnen eine Auflistung der Gewährleistungsfristen, inkl. aller Kontaktdaten der verschiedenen Gewerke und Fachplaner.

*HOAI 2021 = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure